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BFH, 07.07.1998 - VII R 67/97 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verbindliche Zolltarifauskunft - Hifi Mini System - Zolltarifliche Einreihung - Anfechtungsbegehren - Verpflichtungsbegehren - Fortsetzungsfeststellungsklage - Kosten des Verfahrens
Verfahrensgang
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- BFH, 02.06.1992 - VII K 2/91
Verbindliche Zolltarifauskunft über ein Stereo-Baustein-Set
Auszug aus BFH, 07.07.1998 - VII R 67/97
Nach den Rechtsgrundsätzen, von denen der Senat in seinem Urteil vom 2. Juni 1992 VII K 2/91 --Stereo-Baustein-Set-- (BFH/NV 1992, 853) ausgegangen ist, ist eine Warenzusammenstellung wie die vorliegende mit einem Verstärker (Position 8518 KN), einem CD-Spieler (Position 8519 KN), einem Doppelkassettenlaufwerk (Position 8520 KN) und einem Rundfunkempfänger (Position 8527 KN), sofern sich kein charakterbestimmender Bestandteil ermitteln läßt, unter Heranziehung der AV 3c der im Zolltarif zuletzt angeführten Position zuzuweisen, im Streitfall also der Position 8527 KN.Entsprechendes gilt aber auch, soweit das FG dem Verstärker trotz seines höheren Wertes im Hinblick auf seine "rein dienende Funktion" (BFH/NV 1992, 853) eine charakterbestimmende Bedeutung abgesprochen hat.
- BFH, 07.06.1993 - VII K 33/90
Ergebnis einer Vorlagefrage an den EuGH hinsichtlich der einordnung eines …
Auszug aus BFH, 07.07.1998 - VII R 67/97
Ergibt sich hiernach, daß zwar das Anfechtungsbegehren der Klägerin Erfolg gehabt hätte, nicht aber das Verpflichtungsbegehren, so entspricht es billigem Ermessen, die Kosten den Beteiligten je zur Hälfte aufzuerlegen (Senatsbeschluß vom 7. Juni 1993 VII K 33/90, BFH/NV 1994, 55).Diese Frage wäre zwar im Streitfall klar zu beantworten und würde im Ergebnis eindeutig zu Lasten der Klägerin, deren hauptsächliches Interesse das Obsiegen mit dem Verpflichtungsbegehren war, ausschlagen, könnte aber in anderen Fällen (so. z. B. im Fall BFH/NV 1994, 55) zu einem im Rahmen der Kostenentscheidung nach § 138 Abs. 1 FGO unangemessenen und daher nicht gebotenen Begründungsaufwand für das Gericht führen.
- EuGH, 20.06.1996 - C-121/95
VOBIS Microcomputer / Oberfinanzdirektion München
Auszug aus BFH, 07.07.1998 - VII R 67/97
C-121/95 --Vobis Microcomputer-- (EuGHE 1996, I-3047) stünde nicht entgegen, denn ausweislich seines Abs. 22 ist dort die Anwendung der AV 3b rein fallbezogen (es sei nach den Ausführungen des Generalanwalts "im vorliegenden Fall allein auf den Wert der Bestandteile und ihre Bedeutung in bezug auf die Verwendung der Ware abzustellen").
- BFH, 05.04.1990 - VII K 1/89
- Zur Zulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage nach Außerkrafttreten einer …
Auszug aus BFH, 07.07.1998 - VII R 67/97
Über das Verpflichtungsbegehren kann mithin, ebenso wie über den Anfechtungsantrag, keine Sachentscheidung mehr ergehen (Senatsurteile vom 5. April 1990 VII K 1/89, BFHE 161, 217, 219, BStBl II 1990, 990, …und vom 8. November 1988 VII K 1/88, BFH/NV 1989, 317). - BFH, 28.04.1992 - VII B 48/92
Erledigung eines Rechtsstreits durch Rücknahme oder Änderung eines angefochtenen …
Auszug aus BFH, 07.07.1998 - VII R 67/97
Die Vorschrift greift --abgesehen von dem hier nicht vorliegenden Fall der Untätigkeitsklage-- nur in Verfahren aufgrund von Anfechtungsklagen, nicht jedoch auch bei Verpflichtungsklagen (Senatsbeschluß vom 28. April 1992 VII B 48/92, BFH/NV 1993, 320, m. w. N. ). - BFH, 27.04.1993 - VII K 13/92
Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erledigung des Verfahrens
Auszug aus BFH, 07.07.1998 - VII R 67/97
Dabei bedarf es keiner abschließenden Klärung der zolltariflichen Frage, vielmehr genügt eine summarische Beurteilung (…Senatsbeschlüsse vom 14. Februar 1989 VII K 32-39/87, BFH/NV 1989, 679, und vom 27. April 1993 VII K 13/92, BFH/NV 1993, 761). - BFH, 14.02.1989 - VII K 32/87
Kostenentscheidung nach billigem Ermessen auf Grund tatsächlicher Unklarheit und …
Auszug aus BFH, 07.07.1998 - VII R 67/97
Dabei bedarf es keiner abschließenden Klärung der zolltariflichen Frage, vielmehr genügt eine summarische Beurteilung (Senatsbeschlüsse vom 14. Februar 1989 VII K 32-39/87, BFH/NV 1989, 679, …und vom 27. April 1993 VII K 13/92, BFH/NV 1993, 761). - BFH, 08.11.1988 - VII K 1/88
Feststellung des Eintritts der tatsächlichen Erledigung eines Rechtsstreits
Auszug aus BFH, 07.07.1998 - VII R 67/97
Über das Verpflichtungsbegehren kann mithin, ebenso wie über den Anfechtungsantrag, keine Sachentscheidung mehr ergehen (Senatsurteile vom 5. April 1990 VII K 1/89, BFHE 161, 217, 219, BStBl II 1990, 990, und vom 8. November 1988 VII K 1/88, BFH/NV 1989, 317).